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4 Fragen · Ampel · keine Beratung

Ist deine Kamera erlaubt?
In vier Fragen zur Ampel.

Eine Überwachungskamera am Haus ist schnell montiert, aber filmt sie auch das, was sie darf? Beantworte vier kurze Fragen und du bekommst eine ehrliche Einschätzung plus die konkreten Schritte, wie du sie sauber einstellst. Alles läuft in deinem Browser, deine Angaben verlassen ihn nicht.

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Eine ehrliche Orientierung, keine Rechtsberatung.

Der Check arbeitet mit den wichtigsten Faustregeln für private Videoüberwachung in Deutschland: eigenes Grundstück ja, fremdes und öffentliches nein, kein Ton, sparsam speichern, sichtbar hinweisen. Er gibt dir schnell ein Gefühl dafür, ob deine Kamera auf der sicheren Seite ist und was du gegebenenfalls ändern solltest. Eine verbindliche rechtliche Prüfung im Einzelfall ersetzt er nicht. Es läuft alles lokal in deinem Browser, ich sehe deine Antworten nicht.

DSGVO-Kamera-Check Frage 1 von 4
worauf es ankommt

Die drei häufigsten Stolperfallen.

01

Der Gehweg im Bild

Die Kamera soll die Einfahrt sichern, erfasst aber auch den Gehweg oder die Straße. Die dauerhafte Überwachung öffentlicher Flächen durch Privatpersonen ist fast immer unzulässig. Lösung: Bildausschnitt enger ziehen oder Bereiche per Maske schwärzen.

02

Das Mikrofon

Viele Kameras nehmen ab Werk Ton auf. Das Mitschneiden von Gesprächen ist eigenständig strafbar, härter als das Bild. Lösung: Mikrofon in der App abschalten, dann zählt nur noch, was die Kamera sieht.

03

Kein Hinweisschild

Wer Besucher, Paketboten oder Handwerker filmt, muss sie darüber informieren. Ein gut sichtbares Schild vor dem erfassten Bereich genügt. Lösung: Schild anbringen, bevor die Kamera scharf geschaltet wird.

FAQ

Häufige Fragen

Darf ich meine eigene Einfahrt und meinen Garten filmen?

Ja, das eigene Grundstück darfst du grundsätzlich überwachen. Wichtig ist, dass wirklich nur dein Bereich im Bild ist, kein Gehweg, keine Straße und kein Nachbargrundstück. Sobald Besucher oder Dienstleister erfasst werden können, gehört ein Hinweisschild dazu.

Brauche ich ein Hinweisschild?

Sobald Menschen gefilmt werden könnten, die nicht zu deinem Haushalt gehören (Paketboten, Handwerker, Besuch), musst du sie informieren. Ein gut sichtbares Schild vor dem erfassten Bereich erfüllt diese Informationspflicht. Auf rein privatem, abgeschottetem Bereich ohne fremde Personen ist es weniger kritisch, schadet aber nie.

Was ist mit Türklingel-Kameras wie Ring oder Reolink?

Klingel-Kameras sind erlaubt, wenn sie nur kurz beim Klingeln oder bei Bewegung den eigenen Eingangsbereich zeigen und nicht dauerhaft den Gehweg oder die Nachbartür filmen. Dauerhafte Aufzeichnung des öffentlichen Raums ist auch bei einer Klingel-Kamera ein Problem.

Darf die Kamera Ton aufnehmen?

In aller Regel nein. Das Mitschneiden des gesprochenen Worts ist in Deutschland eigenständig strafbar, unabhängig vom Bild. Schalte das Mikrofon deiner Kamera ab, viele Modelle haben es ab Werk an.

Wie lange darf ich Aufnahmen speichern?

So kurz wie möglich. Üblich und vertretbar ist ein automatisches Überschreiben nach wenigen Tagen. Dauerhaftes, unbegrenztes Speichern ohne Anlass solltest du vermeiden.

Ist dieser Check eine Rechtsberatung?

Nein. Der Check gibt dir eine schnelle, ehrliche Orientierung anhand der wichtigsten Faustregeln. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit mit Nachbarn oder im Zweifel hilft ein Anwalt oder die zuständige Datenschutzbehörde.

#kontakt

Kamera richtig ausrichten lassen?

Wenn du unsicher bist, ob dein Bildausschnitt passt, oder Privatsphäre-Zonen einrichten willst, schaue ich mir das vor Ort oder per Fernzugriff an. Sauber eingestellt, mit Hinweisschild, ohne Ärger mit den Nachbarn.

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